Produktbeschreibung
An diesem modernen Messerhalter werden sich vor allem Hobbyköche erfreuen. Platzieren Sie die Messerablage aus auf Ihrer Arbeitsfläche oder in einer Schublade, um Ihre wertvollen Schneidewerkzeuge übersichtlich und griffbereit aufzubewahren. Bis zu 17 Messer in verschiedenen Größen finden in dem Messerkasten Platz. Da die Schneidegeräte mit den Klingen nach unten gerichtet in der Messerablage liegen und die Griffe leicht erreichbar sind, werden unschöne Schnittverletzungen vorgebeugt. Messerorganizer im Detail- Gesamtmaße H x B x T: ca. 5 x 43 x 28, 5 cm- Schlitze für Klingen B: ca. 0, 3, 0, 4 und 1, 7 cm- Aussparungen für Griffe H x B x T: ca. 3 x 1, 2 x 12, 2 cm- Gewicht: ca. 2, 4 kg- Material: - Farbe: NaturMesserblock für die Schublade- Für 17 Messer in verschiedenen Größen geeignet- Große Aussparung ideal für Wetzmesser- Zur übersichtlichen und griffbereiten Aufbewahrung- Auf der Arbeitsfläche oder in der Schublade verstauen- Sicher dank nach unten gerichteter Klingen und gut erreichbarer Griffe- Aus natürlichem in schlichtem und modernem DesignLieferumfang- 1x Messeraufbewahrung- Dekoartikel und Messer sind nicht im Lieferumfang enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816