Farbe:Blau
Produktbeschreibung
Sie sehnen sich nach Sonne, Strand und Meer? Mit diesen Strandliegestühlen vergessen Sie schnell den Alltag um sich herum und katapultieren sich gedanklich in den Urlaub. Das gestreifte Design und das Bambusgestell sorgen für das richtige Feeling in Ihrem Garten, auf dem Balkon oder im Park. Mit dem Nackenkissen ist für ausreichend Komfort gesorgt. Dank 3 auswählbarer Positionen ist ganz sicher eine bequeme Einstellung für Sie dabei. Genießen Sie das Urlaubsfeeling mit der Gartenliege in vollen Zügen. Um Platz zu schaffen, können die Liegestühle jederzeit platzsparend zusammengeklappt werden.
Liegestuhl 2er Set im Detail
- Maße B x T: ca. 55 x 90 cm
- 3 Positionen, H: ca. 79, 73, 66 cm
- Zusammengeklappt: H x B x T: ca. 4,5 x 55 x 127 cm
- Liegefläche B x T: ca. 42,5 x 93 cm
- Gewicht: ca. 3,9 kg je Stuhl
- Max. Traglast: ca. 100 kg pro Stuhl
- Material: Bambus, Polyester
Strandfeeling mit den Klappliegestühlen
- Entspanntes Liegen in 3 versch. Positionen möglich
- Dekoratives Streifen Design für Garten, Strand uvm.
- Stabiles Bambusgestell mit Stoffbezug und Kissen
- Für das optimale Urblaubsgefühl Zuhause
- Im Doppelpack für Gemütlichkeit zu zweit
Lieferumfang
- 2x Liegestuhl
- Dekoartikel sind nicht im Lieferumfang enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816