Produktbeschreibung
Nehmen Sie mit der Relax Klappliege ein entspanntes Sonnenbad im Garten, auf Balkon oder Terrasse sowie beim Camping. Die Sonnenliege ist im Handumdrehen aufgeklappt und kann anschließend dank Ihrer großen Liegefläche ausgiebig zum Relaxen genutzt werden. Zusätzlichen Komfort bietet die 5-fach verstellbare Rückenlehne, mit der Sie sicher Ihre optimale Liegeposition finden. Der Bezug ist angenehm und robust zugleich und das widerstandsfähige Stahl-Gestell sorgt für die nötige Stabilität. Zum Mitnehmen kann die Dreibeinliege einfach wieder zusammengefaltet und dank der 2 Stoffschlaufen leicht getragen werden. Gartenliege im Detail - Gesamtmaße B x T: ca. 62,5 x 190 cm - Einstellbare Höhen: ca. 36, 55, 72, 84,5, 93 cm - Packmaße H x B x T: ca. 14,5 x 63,5 x 64,5 cm - Traglast: ca. 113 kg - Gewicht. ca. 5,7 kg - Material: Stahl, PVC, Kunststoff - Optik: Schwarz-Grau Klappbare Dreibeinliege zum Relaxen - Rückenlehne in 5 verschiedenen Positionen einstellbar - Einfach auf- oder zusammenklappen - Leicht zu transportieren und platzsparend zu verstauen - Große Liegefläche zum gemütlichen Entspannen - Ideal für Garten, Balkon, Terrasse, Camping uvm. Lieferumfang - 1x Sonnenliege - Dekoartikel sind nicht im Lieferumfang enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816