Größe:5 Stück
Produktbeschreibung
Mithilfe unseres Bügel-Sets schaffen Sie Ordnung und einen einheitlichen Look im Kleiderschrank. Besonders zum Aufhängen von Anzügen und schweren Jacken sind die breiten Sakkobügel mit Hosenstange bestens geeignet. Die stabilen Blusenbügel sind aus Zedernholz gefertigt, welches durch seinen angenehmen Duft einen natürlichen Mottenschutz bildet. Dabei sollten die Bügel aller 3-6 Monate mit feinem Sandpapier geschliffen werden, um den Geruch und somit den Anti-Motten Effekt zu erhalten. Anzugbügel Zedernholz im Detail- Maße H x B x T: ca. 23 x 45 x 6 cm- Hosenstange B: ca. 35 cm- Gewicht je Bügel: ca. 190 g- Material: Zedernholz, Eisen- Traglast: ca. 8 kg- Farbe: NaturKleiderbügel aus Holz- Perfekt für Modegeschäfte und Zuhause im Schrank - Ideal für Anzüge, Jacken, Blazer, Kostüme u. Jacketts- Zedernholz als natürlicher Mottenschutz - Riecht gut- Geruch auffrischen - Holz mit Sandpapier anschleifen- Mit Steg für Hosen - Rutschfest beschichtet- 360° drehbarer Haken für flexibles Aufhängen- Praktisches 5er Set für eine einheitliche OptikLieferumfang- 5x Zedernholzbügel- Dekorationsartikel sind nicht im Lieferumfang enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816