Größe:2 Ablagen
Produktbeschreibung
Dieses praktische Schuhregal bietet Ihnen ausreichend Stauraum für Ihre Schuhe und setzt stilvolle Akzente in Ihrem Eingangsbereich. Je nachdem, wie viele Schuhschätze Sie zu verstauen haben, können Sie zwischen einem Regal mit 2 und einem mit 3 Ebenen wählen. Mit den Schuhgestellen können Sie etwa 6 bzw. 9 Paar Schuhe übersichtlich aufbewahren. Die Schuhablage überzeugt durch ihr modernes Design in Weiß, das durch das Bambus-Gestell in Natur optisch aufgelockert wird. Dank seiner platzsparenden, schmalen Form ist das Schuhgestell auch für kleine Ecken oder enge Flure bestens geeignet.
Schuhregal aus Bambus und MDF im Detail
- Maße mit 2 Ablagen H x B x T: ca. 36,5 x 70 x 26 cm
- Gewicht ca. 3,5 kg
- Maße mit 3 Ablagen H x B x T: ca. 58,5 x 70 x 26 cm
- Gewicht ca. 5,3 kg
- Max. Belastbarkeit: ca. 5 kg pro Fach
- Material: MDF, Bambus
- Farbe: Weiß, Natur
Moderne Schuhablage in Weiß und Natur
- Mit 2 oder 3 Ablagen erhältlich - Platz für bis zu 9 Paar Schuhe
- Harmonische Kombination aus weißen Ablagen und Bambus-Gestell
- Platzsparendes Design auch für kleine Flure geeignet
- Offenes Regal - Schuhe immer griffbereit
- Schneller Aufbau mit enthaltenem Montagematerial
Lieferumfang
- 1 x Schuhregal in Einzelteilen
- Montagematerial und Anleitung
- Dekoartikel sind im Lieferumfang nicht enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816