Größe:100 x 40 x 25 cm
Produktbeschreibung
Das robuste Kaminregal aus Stahl ist die ideale Ergänzung Ihres Kaminzubehörs. Platzieren Sie den Feuerholzhalter als dekoratives Einrichtungselement neben Ofen oder Kamin oder stellen Sie ihn in Garage oder Keller ab. Stapeln Sie die Holzscheite in das offene Feuerholzregal, so haben Sie es schnell zur Hand, um das Feuer am Lodern zu halten. Auch draußen kann die Kaminholzablage in geschützten Ecken aufgestellt werden. Das Ofenholzregal ist in verschiedenen Größen erhältlich.
Offenes Kaminholzregal im Detail
- Variante 1 H x B x T: ca. 100 x 40 x 25 cm / ca. 2,3 kg
- Variante 2 H x B x T: ca. 100 x 60 x 25 cm / ca. 2,5 kg
- Variante 3 H x B x T: ca. 150 x 40 x 25 cm / ca. 2,9 kg
- Variante 4 H x B x T: ca. 150 x 60 x 25 cm / ca. 3,2 kg
- Material: Stahl
- Farbe: anthrazit
Robuster Feuerholzständer
- Ordentliche Lagerung von Kamin- und Brennholz
- Gestapelte Holzscheite dekorativ neben Kamin oder Ofen
- Ideal für lange Abende am Kaminfeuer
- Eignet sich für Indoor- und Outdoor-Nutzung
- Robustes Regal für Wohnung, Keller, Garage, Balkon etc.
Lieferumfang
- 1 x Kaminholzregal in Einzelteilen
- Montagematerial & Anleitung
- Dekoartikel sind im Lieferumfang nicht enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816